§ 1 Angebot und Vertragsabschluss
Verträge für Dienstleistungen kommen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen zustande.
(1) Der Ausbildungs- Seminarbewerber muss den Vertrag schriftlich abschließen. Hierzu reicht auch das ausgefüllte Online-Formular
(2) Ausbildungs- und Seminaranfragen werden nach der Rangfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
§ 2 Leistungsinhalt
(1) Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Angaben auf dem Vertragstext und der Seminarbeschreibung maßgebend. Geringfügige Änderungen durch die Kosmetikschule Siegen bleiben
vorbehalten. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
(2) Die Leistung umfasst die sorgfältige Durchführung des Lehrgangs und sonstiger vertraglicher Pflichten unter Gewährung gegenseitiger Rücksichtnahme. Der Ausbildungs- bzw. Seminarbewerber legt eigenverantwortlich alle ausbildungs- und prüfungsrelevanten Unterlagen vor. Die an der Ausbildung bzw. Seminaren Beteiligten verpflichten sich zum pünktlichen und höflichen Umgang miteinander. Den Anordnungen der Schulleitung und der Dozenten ist Folge zu leisten. Es gilt zusätzlich die Schulordnung der Kosmetikschule Siegen.
(3) Die vereinbarte Leistung umfasst nicht: die Beaufsichtigung von Sachen, die der Ausbildungsbewerber während der Ausbildung in die Räume der Kosmetikschule Siegen verbringt.
(4) Der Ausbildungs- bzw. Seminarbewerber prüft eigenverantwortlich seine medizinische Eignung vor der Anmeldung. Bei den Ausbildungsgängen Kosmetik und Fußpflege ist diese Eignung zusätzlich, vor Kursbeginn, durch eine ärztliche Unbedenklichkeitserklärung nachzuweisen. Die evtl. Kosten einer solchen Bescheinigung werden nicht durch die Kosmetikschule Siegen übernommen.
(5) Das Ausbildungsziel sowie der erworbene Titel werden durch nachträgliche Änderung der gesetzlichen Bestimmungen oder durch Rechtsverordnungen der Behörden nicht berührt.
(6) Der Ausbildungs- bzw. Seminarbewerber verpflichtet sich zur regelmäßigen Teilnahme. Krankmeldungen sind ärztlich zu attestieren. Das Ausbildungsziel kann nur bei einer regelmäßigen Teilnahme und mindestens ausreichenden Noten bestätigt werden. Bei nichterreichen des Ausbildungsziels durch hohe Fehlstunden oder nicht ausreichenden Leistungen entsteht kein Anspruch auf Erstattung der Gebühren.
(7) Die Kosmetikschule Siegen stellt, soweit in der Seminarbeschreibung nicht zusätzlich aufgeführt, alle notwendigen Materialien im Rahmen der Ausbildung bzw. Seminare zur Verfügung. Der Ausbildungs- bzw. Seminarbewerber verpflichtet sich sorgsam mit den überlassenen Materialien und Geräten umzugehen. Die Kosmetikschule Siegen empfiehlt den Abschluss einer persönlichen Haftpflichtversicherung.
§ 3 Preis und Zahlungen
Es gilt der bei Vertragsabschluss vereinbarte Schulungspreis und Zahlungsweise. Mehrkosten aufgrund vom Ausbildungsbewerber gewünschter Leistungsänderungen werden zusätzlich berechnet. Die
Aufrechnung oder die Zurückhaltung von Zahlungen wegen Gegenansprüchen gleich aus welchem Grund ist nicht gestattet. Im Falle eines Zahlungsverzugs wird eine Mahngebühr von 20,00 € fällig. Bei
weiterem Zahlungsverzug werden die kompletten Gebühren sofort fällig. Eltern sowie erziehungsberechtigte Dritte haften gesamtschuldnerisch auch wenn der Ausbildungsbewerber im Verlauf der Ausbildung
das 18. Lebensjahr erreicht.
§ 4 Rücktritt und Kündigung durch den Ausbildungs- bzw. Seminarbewerber
Alle einvernehmlichen sowie einseitigen Verfügungen nach § 4 und § 5 bedürfen der Schriftform. Rücktritt- und Kündigungserklärungen sind zur Vermeidung und Vereinfachung von Beweisfragen durch
Einwurfeinschreiben vorzunehmen.
1. Rücktritt
(a) Der Ausbildungs- bzw. Seminarbewerber kann vor Ausbildungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Grund des Rücktrittes ist mit der Rücktrittserklärung mitzuteilen. Die Rücktrittserklärung hat
unverzüglich und schriftlich zu erfolgen.
(b) Der Ausbildungs- bzw. Seminarbewerber erkennt das wirtschaftliche und organisatorische Interesse der Ausbilderin an einer längerfristigen Bindung sowie einer soliden und verlässlichen Kalkulation ausdrücklich an.
(c) Der Rücktritt aus einer persönlichen medizinischen Ungeeignetheit ist zwingend und nur durch eine arbeitsmedizinische Bestätigung nachzuweisen. Bei Verhinderung durch Krankheit muss die Ausbildung im Folgetermin nachgeholt werden.
(d) Nimmt der Ausbildungs- bzw. Seminarbewerber die Möglichkeit des Rücktrittes wahr, hat die Kosmetikschule Siegen dann, wenn der Rücktritt nicht auf einem Umstand beruht, den sie zu vertreten hat, anstelle des Anspruches auf das vereinbarte Ausbildungsentgelt einen Anspruch auf angemessene Entschädigung. Deren Höhe bestimmt sich nach dem vereinbarten Ausbildungs- bzw. Seminarentgelt unter Abzug des Wertes, der von der Ausbilderin ersparten Aufwendungen. Die Möglichkeit des Gegenbeweises hinsichtlich eines nicht vorhandenen Entschädigungsumstandes sowie nicht entstandener Aufwendungen bleibt dem Ausbildungsbewerber ausdrücklich offen.
2. Die Kosmetikschule Siegen kann Entschädigungsansprüche wie folgt pauschalieren:
(a) Bei einem Rücktritt gemäß der Widerrufsbelehrung entstehen keine Kosten. (nur bei Online-Anmeldungen)
(b) Bei Rücktritt bis 4 Monaten vor Lehrgangsbeginn sind 40% der gesamten Lehrgangskosten zu entrichten.
(c) Bei Rücktritt bis 2 Monaten vor Lehrgangsbeginn sind 60% der gesamten Lehrgangskosten zu entrichten.
(d) Bei Rücktritt innerhalb von weniger als 2 Monaten vor Lehrgangsbeginn und insbesondere bei Nichtantritt sind 100 % der gesamten Lehrgangskosten zu entrichten.
3. Kündigung durch den Ausbildungs- bzw. Seminarbewerber
(a) Bei einer Kündigung im Verlauf der Ausbildung bzw. des Seminars durch den Ausbildungs- bzw. Seminarbewerber, welche nicht durch die Kosmetikschule Siegen zu vertreten ist, sind die Kosten der
gesamten Ausbildung bzw. Seminar zu entrichten.
(b) Bei einer Kündigung, im Verlauf der Ausbildung bzw. Seminars, auf Grund von gesundheitlichen Gründen, welche eine Ausbildung bzw. spätere Berufsausübung auf Dauer unmöglich macht sind die Gebühren prozentual zu der bereits abgeleisteten Seminarzeit zu zahlen. Es werden jedoch auf Grund der Aufwendungen mindestens 50 % der gesamten Lehrgangsgebühren fällig.
4. Rücktritt und Kündigung durch die Ausbilderin
(a) Die Kosmetikschule Siegen kann vor Ausbildungsbeginn vom Vertrag zurücktreten und nach Ausbildungsbeginn kündigen, wenn außergewöhnliche Umstände, die die Kosmetikschule Siegen nicht zu vertreten
hat, die Leistungserbringung unmöglich oder unzumutbar machen. Unzumutbarkeit der Leistungserbringung liegt insbesondere bei nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl vor.
(b) In diesem Fall kann dem Ausbildungs- bzw. Seminarbewerber, die ihm in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausbildung entstandenen notwendigen Aufwendungen, nur ersetzt werden, wenn der Kosmetikschule Siegen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.
(c) Bei einem nachhaltigen Verstoß gegen die Ausbildungsvorschriften und Schulordnung ist die Kosmetikschule Siegen berechtigt eine Abmahnung auszusprechen und in den Ausbildungsunterlagen zu vermerken.
(d) Bei einem erneuten Verstoß aus gleichem Grunde kann eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden. Bei einem besonders schweren und nicht hinnehmbaren Verstoß ist die Kosmetikschule Siegen berechtigt das Ausbildungsverhältnis sofort fristlos zu kündigen.
§ 5 Einredeverzicht
Der Ausbildungs- bzw. Seminarbewerber verzichtet auf die Geltendmachung der Einrede der Verjährung.
§ 6 Datenschutz
Die persönlichen Daten werden intern gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne Einwilligung des Ausbildungs- bzw. Seminarbewerber untersagt. Im Verlauf der Ausbildung bzw. Seminare können Fotos
zu Werbezwecken erstellt werden. Sollte der Ausbildungs- bzw. Seminarbewerber mit der Veröffentlichung nicht einverstanden sein ist dies unmissverständlich mitzuteilen.
§ 7 Urheberrechte
An Schulungsmaterial, der gesamten Software und ähnlichen Unterlagen behält sich die Kosmetikschule Siegen das Eigentums- und Urheberrecht vor. Ohne schriftliche Einwilligung dürfen sie Dritten nicht
zugänglich gemacht werden, was auch für die Erstellung von Kopien jeglicher Form gilt.
§ 8 Garantie und Haftung
Reklamationen jeglicher Art sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Empfang der Dienstleistung schriftlich geltend zu machen. Die Gewährleistung der Kosmetikschule Siegen
beschränkt sich nach Ermessen auf Wiederholung der vereinbarten Leistung. von Schulungs- oder Lehrgangsmaßnahmen. Die Kosmetikschule Siegen haftet nicht für von Dritten verursachten Sach- oder
Körperschäden.
§ 9 Gerichtsstand, Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Siegen.
§ 10 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer Klausel dieses Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Stand: 28.03.2016